Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 01 vom 20. Februar 2023, Totaal wonen Achterhoek
Artikel 1, Anwendbarkeit
1.1 Die folgenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote und alle von uns geschlossenen Vereinbarungen oder von uns vorgenommenen Handlungen.
1.2 Alle unsere Angebote, einschließlich Kostenvoranschläge, Broschüren und Preislisten, sind freibleibend und können formlos widerrufen werden.
1.3 Eine Annahme unseres Angebots, wie in Artikel 1.2 beschrieben, die von diesem Angebot abweicht, gilt als Ablehnung des ursprünglichen Angebots und als neues Angebot, das uns nicht bindet. Dies gilt auch, wenn die Annahme nur in untergeordneten Punkten von unserem Angebot abweicht.
1.4 Die Aufhebung und/oder die Nichtigkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen unberührt.
Artikel 2, Lieferzeit Ausführung der Arbeiten
2.1 Die Lieferzeit wird, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur ungefähr angegeben und kann niemals als Stichtag betrachtet werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart. Eine Überschreitung der Lieferzeit berechtigt die Gegenpartei in keinem Fall zu Schadensersatz oder zur Kündigung der Vereinbarung. Der Auftraggeber kann auch keinen Anspruch auf Kündigung der Vereinbarung geltend machen, es sei denn, er ist eine Privatperson, die nicht in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelt.
2.2 Wir sind berechtigt, die weitere Ausführung unserer Arbeiten auszusetzen, solange der Auftraggeber gegenüber uns nicht allen seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Dieses Aussetzungsrecht gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, es sei denn, wir haben inzwischen von unseren Rechten Gebrauch gemacht, indem wir die Vereinbarung gekündigt haben. Dies lässt unser Recht auf Schadensersatz unberührt.
2.3 Die von uns geschlossene Vereinbarung wird nach besten Kräften ausgeführt. Abweichungen untergeordneter Art berechtigen den Auftraggeber nicht zur Kündigung und/oder zu Schadensersatz. Der Auftraggeber, der der Ansicht ist, dass unsere Leistung nicht der Vereinbarung entspricht, ist verpflichtet, uns unter Androhung von Verlust von Rechten innerhalb von acht Tagen nach Feststellung des Mangels oder nach dem Tag, an dem er den Mangel hätte feststellen können, per Einschreiben davon in Kenntnis zu setzen.
Artikel 3, Preise
3.1 Alle Preise in den von uns genannten Angeboten, wie in Artikel 1.2 beschrieben, gelten nur für diese Angebote und können bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Vereinbarung von uns schriftlich akzeptiert wird, überarbeitet werden.
3.2 Darüber hinaus können die Preise nach Abschluss der Vereinbarung aufgrund externer Faktoren wie Steuererhöhungen, externe Lieferantenpreise, Wechselkurse, Rohstoffe, Frachtkosten, Löhne und/oder Sozialabgaben, Zölle, Abgaben oder sonstige Lasten erhöht werden. Sollte eine solche Erhöhung innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Vereinbarung stattfinden, ist ausschließlich der Auftraggeber, der eine Privatperson ist und nicht in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelt, berechtigt, die Vereinbarung durch schriftliche Erklärung kostenlos zu kündigen, es sei denn, es handelt sich um eine gesetzliche Preiserhöhung, beispielsweise eine Steuererhöhung. Die Parteien können im Falle einer Kündigung gegenseitig keinen Anspruch auf Ersatz möglicherweise erlittener Schäden geltend machen.
3.3 Die angegebenen Preise verstehen sich immer ohne Mehrwertsteuer und gegebenenfalls anfallende Ein- und Ausfuhrzölle.
Artikel 4, Mehr- und Minderarbeit
4.1 Wir sind berechtigt, Mehrarbeit in Rechnung zu stellen und Minderarbeit von der Vertragssumme in Abzug zu bringen. Als Mehrarbeit gilt alles, was von uns, entweder auf Anforderung des Auftraggebers oder aufgrund neuer oder geänderter Vorschriften, über die in den Verträgen beschriebenen Arbeiten hinaus erbracht wird; Minderarbeit wird auf entsprechende Weise ermittelt.
Artikel 5, Bezahlung
5.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Bezahlung innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
5.2 Sollte innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum keine Zahlung erfolgt sein, sind wir berechtigt, Zinsen von 1,5% pro Monat in Rechnung zu stellen, wobei ein Teil eines Monats als vollständiger Monat berechnet wird.
5.3 Sollte der Rechnungsbetrag zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht vollständig bezahlt worden sein, gerät der Auftraggeber allein durch den Ablauf der Frist in Verzug, ohne dass eine Mahnung oder Zahlungsaufforderung erforderlich ist. Wir sind dann berechtigt, die Vereinbarung ohne richterliche Beteiligung zu kündigen, wobei unsere Rechte, wie in den vorherigen Absätzen dieses Artikels dargelegt, unberührt bleiben. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, uns alle Kosten zu erstatten, die wir zur Eintreibung der ausstehenden Beträge aufbringen müssen:
- a. Rechnungen von Anwälten und Prokuratoren für ihre Tätigkeiten, sowohl in als auch außergerichtlich, auch soweit sie die von Gericht festgesetzten Beträge übersteigen, Kosten für Gerichtsvollzieher, Inkassobeauftragte und Inkassobüros sowie alle Vollstreckungskosten. Die außergerichtlichen Kosten der soeben genannten werden auf 15% der Hauptsumme mit einem Minimum von 150 Euro festgesetzt;
- b. die Kosten eines Insolvenzantrags;
- c. die Lagerkosten im Falle der Aussetzung der Lieferung.
5.4 Eine Zahlung wird zunächst mit den Inkassokosten, dann mit den fälligen Zinsen und anschließend mit der Hauptsumme verrechnet. Sollte der Auftraggeber mehrere Rechnungen unbezahlt lassen, wird eine Zahlung unter Beachtung der vorherigen Regelung zunächst mit der ältesten Rechnung und anschließend mit der nächstältesten Rechnung usw. verrechnet.
Artikel 6, Risiko
6.1 Das Risiko der Waren geht auf den Käufer über, sobald die Waren an ihn geliefert oder zur Verfügung gestellt werden. Sobald Geräte, Materialien, Teile oder Werkzeuge auf das Grundstück des Auftraggebers oder an einen von diesem angegebenen Ort verbracht werden, trägt der Auftraggeber das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung dieser Waren sowie das Risiko aller Schäden, die durch diese Waren verursacht werden könnten, es sei denn, dieser Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits entstanden oder dieser Schaden ist auf einen Mangel dieser Waren zurückzuführen, der uns zuzurechnen ist.
Artikel 7, Höhere Gewalt
7.1 Umstände außerhalb unseres Willens und/oder unseres Verursachens, die von der Art sind, dass die Erfüllung der Vereinbarung von uns vernünftigerweise nicht mehr oder nicht mehr vollständig verlangt werden kann, geben uns das Recht, die Vereinbarung ganz oder teilweise zu kündigen und/oder ihre Ausführung auszusetzen, ohne irgendeine Verpflichtung zum Schadensersatz.
7.2 Als Umstände im vorherigen Absatz dieses Artikels gelten insbesondere: Nicht-, unvollständige und/oder verspätete Lieferung durch unsere Zulieferer, Krieg und Kriegsgefahr, vollständige oder teilweise Mobilisierung, Ein- und Ausfuhrverbote, Maßnahmen niederländischer und/oder ausländischer Behörden, die die Ausführung der Vereinbarung erschweren und/oder kostspieliger machen als bei Abschluss einer Vereinbarung vorhersehbar war, Frost, Arbeitskampfmaßnahmen und/oder Betriebsbesetzungen, Epidemien, Verkehrsstörungen, Verlust oder Beschädigung bei Transport, Brände, Diebstahl, Störungen und Energielieferungen, Maschinendefekte, alles sowohl in unserem Betrieb als auch bei Dritten, von denen wir die erforderlichen Materialien oder Rohstoffe ganz oder teilweise beziehen müssen, sowie alle sonstigen Ursachen, die außerhalb unseres Willens und/oder unseres Verursachens entstehen.
7.3 Nur wenn es sich um eine Vereinbarung mit einem Auftraggeber handelt, der eine Privatperson ist und nicht in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelt, wird höhere Gewalt als eine Situation verstanden, in der die Verletzung unsererseits uns nicht zugerechnet werden kann, da sie nicht auf diesen Fehler zurückzuführen ist und auch nicht gemäß Gesetz, Rechtshandlung oder im Geschäftsverkehr geltenden Ansichten zu unseren Lasten kommt.
Artikel 8, Beanstandung und Haftung
8.1 Wir haften, vorbehaltlich des folgenden Absatzes, in keinem Fall für Schäden jeglicher Art, einschließlich Betriebsschäden, die für den Auftraggeber aus einer mit uns geschlossenen Vereinbarung entstehen können. Der Auftraggeber stellt uns hierfür von Ansprüchen Dritter frei.
8.2 Unsere Haftung ist auf Ersatz der gelieferten fehlerhaften Ware oder eines Teils davon oder auf Rückgabe des vereinbarten Preises oder eines entsprechenden Anteils davon beschränkt, alles nach unserem Ermessen.
8.3 Handelt es sich um einen Verbraucherkauf gemäß Artikel 5, Buch 7 des Bürgerlichen Gesetzbuches, kann der Auftraggeber, falls das Gelieferte nicht der Vereinbarung entspricht, fordern:
- a. Lieferung des Fehlenden;
- b. Reparatur der gelieferten Sache, sofern wir dem vernünftigerweise nachkommen können;
- c. Ersatz der gelieferten Sache, es sei denn, die Abweichung vom Vereinbarten ist zu gering, um dies zu rechtfertigen, oder die Sache ist nach dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber vernünftigerweise mit einer Rückgängigmachung rechnen muss, untergegangen oder verschlechtert worden, weil der Auftraggeber nicht mit der Sorgfalt eines gewissenhaften Schuldners für seinen Erhalt gesorgt hat.
Fordert der Auftraggeber Reparatur oder Ersatz, sind wir berechtigt, zwischen Ersatz oder Rückgabe des Kaufpreises zu wählen.
8.4 Alle Beanstandungen müssen unter Androhung von Verlust von Rechten innerhalb von acht Tagen nach Lieferung der Waren oder nachdem der Mangel vernünftigerweise hätte festgestellt werden können, per Einschreiben erfolgen.
Artikel 9, Eigentumsvorbehalt und Sicherheitsleistung
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Preises aller von uns an den Auftraggeber gelieferten oder noch zu liefernden Waren sowie unserer möglichen Forderungen für von uns im Rahmen der Warenlieferung erbrachte oder noch zu erbringende Arbeiten und für das, was wir vom Auftraggeber aufgrund seines Versäumnisses bei der Erfüllung der mit ihm geschlossenen Vereinbarung fordern können, einschließlich Inkassokosten, Zinsen und Bußgelder, vor.
9.2 Die Übertragung der Waren findet erst nach vollständiger Bezahlung aller Forderungen, wie im vorherigen Absatz beschrieben, statt.
9.3 Soweit von uns keine Zahlung der fälligen Forderungen erhalten wurde, für die wir uns das Eigentum an gelieferten Waren vorbehalten haben, sind wir berechtigt, ohne Zahlungsaufforderung und ohne richterliche Beteiligung und werden wir, soweit erforderlich, bereits jetzt unwiderruflich von dem Auftraggeber bevollmächtigt, unsere Waren zurückzunehmen, und der Auftraggeber ist verpflichtet, uns in diesem Zusammenhang Zugang zu allen in seinem Betrieb genutzten Räumen zu gewähren, alles unbeschadet unseres Rechts, Schadensersatz von der Gegenpartei zu fordern.
9.4 Auch im Falle von Zahlungsstockung, Antrag auf Zahlungsaufschub, Insolvenz oder Liquidation des Unternehmens des Auftraggebers haben wir das in Absatz 9.3 beschriebene Recht.
9.5 Der Auftraggeber ist berechtigt, die von uns gelieferten Waren, deren Eigentümer wir sind, zu Gunsten unseres Verkaufs weiterzuverkaufen, aber nur, sofern dies innerhalb seiner normalen Geschäftstätigkeit üblich ist, es sei denn, wir haben dem Auftraggeber mitgeteilt, dass er dazu nicht mehr berechtigt ist.
9.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf unser erstes Anfordern ein Pfandrecht ohne Besitz an den von uns gelieferten Sachen zu begründen, sobald wir aus welchem Grund auch immer das Eigentum daran verlieren, als Sicherheit für die Zahlung aller bestehenden und zukünftigen Forderungen von uns gegenüber dem Auftraggeber, einschließlich derjenigen für Inkassokosten und Zinsen. Sollte dies nicht geschehen, werden alle unsere Forderungen sofort fällig, und wir sind berechtigt, die Vereinbarung(en) zu kündigen, unbeschadet unseres Rechts auf Schadensersatz.
9.7 Es ist dem Auftraggeber verboten, an den von uns gelieferten Sachen, unabhängig davon, ob wir noch Eigentümer davon sind, ein Faustpfand oder Pfandrecht ohne Besitz zu Gunsten eines Dritten zu begründen.
9.8 Wir dürfen jederzeit, solange das Gekaufte und Gelieferte nicht vollständig bezahlt ist, sowie bevor wir zur Lieferung übergehen, eine Bankgarantie oder eine gleichwertige Sicherheit als Garantie für die Zahlung des Geschuldeten beziehungsweise desjenigen, das nach Lieferung geschuldet sein wird, verlangen. Der Auftraggeber ist dann verpflichtet, diese Sicherheit zu leisten. Handelt es sich um einen Verbraucherkauf gemäß Artikel 5, Buch 7 des Bürgerlichen Gesetzbuches, kann der Auftraggeber zur Vorauszahlung von höchstens der Hälfte des Kaufpreises verpflichtet werden.
9.9 Solange die in Absatz 9.8 genannte Sicherheit nicht erbracht ist, können wir die Lieferung aussetzen und/oder die laufende Vereinbarung ohne richterliche Beteiligung für beendet erklären, unbeschadet unseres Rechts auf Erfüllung und/oder Schadensersatz.
Artikel 10, Aufrechnung / Verrechnung / Aussetzung
10.1 Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, einen von ihm an uns geschuldeten Betrag mit Beträgen zu verrechnen, die wir ihm schuldig sind.
10.2 Im Falle einer vorübergehenden Unmöglichkeit der Rückgabe ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung auszusetzen.
10.3 Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, die Zahlung aufgrund dieser Vereinbarung aus Anlass einer anderen mit uns geschlossenen Vereinbarung auszusetzen, außer soweit es sich um eine Privatperson handelt, die nicht in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelt.
Artikel 11, Streitigkeiten
11.1 Alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und uns, die sich aus der mit uns geschlossenen Vereinbarung ergeben, werden nach unserer Wahl von dem Gericht entschieden, das nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln zuständig ist, oder von dem zuständigen Gericht im Gerichtsbezirk unseres tatsächlichen Geschäftssitzes.
11.2 Eine Privatperson, die nicht in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelt, hat das Recht, innerhalb eines Monats, nachdem wir uns schriftlich auf die in diesem Artikel festgelegte Bestimmung berufen haben, für die Entscheidung des Streits das nach Gesetz zuständige Gericht zu wählen.
Artikel 12, Anwendbares niederländisches Recht
12.1 Auf alle von uns vorgenommenen Handlungen, einschließlich von uns geschlossener Vereinbarungen, ist niederländisches Recht anzuwenden.